Schutzstatus S: Gemeinden sollen bei der Sozialhilfe mitbestimmen können
Ab März 2027 werden die ersten Schutzsuchenden aus der Ukraine fünf Jahre in der Schweiz sein und damit Anspruch auf eine befristete, an den Schutzstatus S gekoppelte Aufenthaltsbewilligung B haben. Zudem können sie nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch für eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung B stellen.
Hinzu kommen die Auswirkungen des Entlastungspakets 2027 ab dem kommenden 1. Januar: Ab dann erhalten die Kantone für Schutzbedürftige mit einer Aufenthaltsbewilligung keine Globalpauschalen mehr, da die Subventionsdauer für die Abgeltung der Sozialhilfekosten für alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf fünf Jahre festgelegt wurde. Damit kommen auf Kantone und Gemeinden absehbar hohe Mehrkosten zu – und mit jedem weiteren Jahr werden mehr Schutzsuchende mit Status S in der Schweiz leben und Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben.
Vor diesem Hintergrund begrüsst der Schweizerische Gemeindeverband die geplante Anpassung der Asylverordnung 2 ausdrücklich. Die Revision sieht vor, dass die Kantone die Höhe der Sozialhilfeleistungen für Personen mit einer an den Schutzstatus S gekoppelten Aufenthaltsbewilligung selbständig festlegen können. Da der Bund die Finanzierung der Sozialhilfepauschalen für Personen mit Schutzstatus S und Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren einstellt, ist es folgerichtig, dass er auch keine Vorgaben mehr zur Höhe dieser Leistungen macht. Aus Sicht des SGV entspricht dies einem zentralen föderalistischen Grundsatz: Die Entscheidungskompetenz soll bei jener Staatsebene liegen, die finanziell verantwortlich ist.
Die geplante Änderung der Asylverordnung 2 stärkt somit die Zuständigkeiten der Kantone und Gemeinden sowie deren Handlungsspielraum. Entscheidend ist, dass die Gemeinden im Rahmen des kantonalen Vollzugs in die entsprechenden Festlegungsprozesse miteinbezogen werden. Der SGV erwartet zudem, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um die zu erwartenden Mehrkosten der Kantone und Gemeinden transparent zu beziffern.
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