Bundeshaus in Bern

Aktuelles aus Bundesbern

Rückblick auf die Frühjahrssession 2024

Am Freitag, 15. März 2024, ging die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte in Bern zu Ende. Mit der Parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» und der Lockerung des Siedlungsabfallmonopols, der Teilrevision des CO2-Gesetzes nach 2024, der Revision des Umweltschutzgesetzes zum Lärmschutz und der Pflicht zur Sanierung von belasteten Standorten sowie der Parlamentarischen Initiative zur Aufhebung unnötiger Restriktionen und für einen einfacheren Umbau von Zweitwohnungen standen gleich vier für die Gemeinden wichtige Bundesvorlagen auf der politischen Agenda. Der Nationalrat beugte sich ausserdem als Erstrat über die neue Vorlage zur Schaffung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) und schickte den Entwurf für ein nationales Adressdienstgesetz zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.

Der Ständerat sprach sich für den Einbezug der Steuern in die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, für eine gesetzliche Verankerung von Tempo 50 auf den Hauptstrassen sowie für einen erleichterten Zugang für Schutzsuchende mit Status S auf dem Arbeitsmarkt aus. 

Nachstehend finden Sie den Sachverhalt und die Entscheide des Parlaments zu den für die Gemeinden relevanten Vorlagen der Frühjahrsession mit den Positionen des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

Parlament will die Kreislaufwirtschaft stärken und klare Rahmenbedingungen beim Siedlungsabfall

National- und Ständerat haben sich in der Frühjahrssession auf die Vorlage «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» (20.433) geeinigt. Ziel des entsprechenden Gesetzesprojekts ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastungen zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Am Montag, 26. Februar ist der Nationalrat in der letzten Differenz dem Ständerat gefolgt. Demnach soll der Bundesrat den Detailhändlern keine Vorgaben zur Entsorgung unverkaufter biogener Produkte wie etwa Lebensmitteln machen oder sie anweisen können, diese Produkte Biogasanlagen zuzuführen. 

Zuvor bereits geeinigt hatten sich die Räte auf die Bestimmung zum Siedlungsabfall (Art. 31b) : Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll gemäss Parlament nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallfraktionen genehmigt. Der Ständerat hatte sich für klare Rahmenbedingungen ausgesprochen und der Nationalrat ist ihm in der Differenzbereinigung gefolgt. So wird sichergestellt, dass private Sammlungen nicht eingestellt werden, wenn dies zum Beispiel wegen schwankender Wertstoffpreise nicht mehr rentabel ist, und dann die öffentliche Hand die Lücke schliessen muss. So erhalten innovative Geschäftsmodelle in der Abfallwirtschaft eine Chance, ohne dass die Planung und Finanzierung der Entsorgung durch die Kantone und Gemeinden erschwert wird. 

In den Schlussabstimmungen wurde die Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit 126 zu 65 Stimmen (Nationalrat) und einstimmig mit 43 Stimmen (Ständerat) angenommen.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, klare Rahmenbedingungen für eine Lockerung des Siedlungsabfallmonopols vorzusehen, weil damit die Planbarkeit für die Gemeinden und Städte besser und das finanzielle Risiko wesentlich kleiner ist.

Raumplanung: Parlament will das öffentliche Interesse gegenüber ISOS stärker berücksichtigen

Mit der Motion 23.3435 von Ständerat Jakob Stark (SVP/TG) soll das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) dahingehend angepasst werden, dass im Rahmen der Interessenabwägung das ausgewiesene öffentliche Interesse von Gemeinden, Städten und Kantonen bei der raumplanerischen Entwicklung gegenüber dem Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) stärker berücksichtigt werden kann. Das Parlament anerkennt einen Handlungsbedarf: nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Motion am 29. Februar 2024 zugestimmt und diese an den Bundesrat überwiesen.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Das ISOS ist ein wichtiges Inventar, das aber in der konkreten Praxis oftmals die bauliche Entwicklung und Verdichtung nach innen erschwert. Viele Gemeinden sind heute ob der Vielzahl an bundesrechtlichen Auflagen in ihren Entscheid- und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Daraus ergeben sich des Öftern auch langwierige Verfahren und Bauverzögerungen, u.a. bei grösseren Wohnbauprojekten. Dieser Interessenkollision kann mit dieser Motion begegnet werden. Das öffentliche Interesse von Gemeinden und Städten soll bei raumplanerischen Projekten inskünftig mehr Gewicht erhalten. Zudem sollen ISOS-Inventare auf Begehren einer Planungsbehörde hin überprüft werden können.

Parlament nimmt das neue CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 an

Mit Anreizen statt Verboten soll die neue CO2-Vorlage die Bevölkerung zum Klimaschutz bewegen. Die Neuauflage des CO2-Gesetzes (22.061) zur Verminderung der CO2-Emmissionen 2025 bis 2030 soll dem Schweizer Netto-Null-Ziel zum Durchbruch verhelfen. Das Parlament sagte im Dezember im Grundsatz Ja dazu, in der Differenzbereinigung im Frühjahr beharrte der Ständerat in mehreren Punkten auf einer abgeschwächten Version. So will er zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen im Inland keine fixe Quote vorschreiben, während der Nationalrat den Treibhausgas-Ausstoss zu 75 Prozent mit Massnahmen im Inland reduzieren will. Umstritten war auch die finanzielle Förderung von Ladeinfrastrukturen für E-Autos in Mehrfamiliengebäuden. Der Ständerat sprach sich mit 24 zu 20 Stimmen gegen eine Finanzierung mit öffentlichen Geldern aus; der Nationalrat dagegen will dies mit bis zu 20 Millionen Franken im Jahr fördern. 

Uneins war man auch beim Thema der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für alternative Antriebe. Der Ständerat hielt am geltenden Recht fest, wonach der Bundesrat entscheidet, welche Fahrzeuge in welchem Umfang von der LSVA befreit werden sollen. In der weiteren Debatte senkte der Nationalrat sein Reduktionsziel im Sinne eines Kompromisses auf neu 70 Prozent. Bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen einigte man sich darauf, dass Betriebe im Ortsverkehr die Steuer ab 2026 und auf dem Land ab 2030 zahlen müssen, ausser Busse mit alternativem Antrieb könnten aus topografischen Gründen nicht eingesetzt werden. Ebenso schloss sich der Nationalrat auch punkto Beibehaltung des geltenden Rechts bei der LSVA dem Ständerat an. 

Am Schluss blieb einzig Art. 41b bezüglich der Ladeinfrastrukturen noch offen. Der Ständerat folgte am 14. März dem Antrag der Einigungskonferenz, den Artikel zu streichen. Er sprach sich mit deutlichem Mehr dafür aus, auf die Förderung des Bundes für Ladeinfrastrukturen für E-Autos in Mehrfamilienhäusern zu verzichten. 

In den Schlussabstimmungen wurde das neue CO2-Gesetz mit 122 zu 42 Stimmen bei 27 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 42 Stimmen zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung (Ständerat) angenommen.

Position SGV: Der SGV unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. Dieser sieht eine Finanzierung vor, mit der die künftigen Kosten, welche den Gemeinden bei der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie entstehen werden, teilweise gedeckt
werden können. Im Gebäudesektor begrüsst der SGV, dass das Gebäudeprogramm weitergeführt wird, um den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen zu fördern. 

Neben der Finanzierung von Projekten im Bereich der Geothermie werden künftig auch kommunale und regionale Energieplanungen sowie die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Wärmenetzen finanziert. Im Verkehrsbereich sollen neue Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um eine Dekarbonisierung der Mobilität zu fördern (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und alternative Antriebssysteme für den öffentlichen Verkehr), was aus Sicht SGV ebenfalls zu begrüssen ist.

Parlament für Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums

Mit der Motion 24.3000 der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen soll das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs dahingehend geändert werden, dass laufende Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden. Der Ständerat anerkennt den Handlungsbedarf und stimmte der Motion seiner Rechtskommission am 13. März 2024 oppositionslos zu. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit dem Vorstoss.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Aktuell werden Steuerausgaben bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt. Dadurch entstehen während der laufenden Pfändung neue Steuerschulden, was den staatlichen Zielen eines betreibungsrechtlichen Existenzminimums zuwiderläuft. Dieser Systemfehler ist aus Sicht der Städte und Gemeinden unbedingt zu beheben. Einerseits weil Schuldnerinnen und Schuldner dadurch in der Lage wären, Steuerforderungen der Gemeinwesen nachzukommen. Steuerschulden verursachen administrative Aufwände bei Städten und Gemeinden und es besteht ein wesentliches Risiko, dass die Steuerschulden auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht beglichen werden können. 

Zudem führt die aktuelle Regelung dazu, dass sich diese Personen nicht aus der Schuldenfalle befreien können. Ihnen fehlt damit eine wirtschaftliche Perspektive und Armut und soziale Ausgrenzung droht. Dies fällt auch auf die Städte und Gemeinden zurück, die in vielen Kantonen für die Sozialhilfe zuständig sind.

Verlängerung des Armutsprogramms und Verabschiedung einer nationalen Strategie

Gleich zwei Vorstösse fordern vom Bundesrat, das 2024 auslaufende nationale Programm gegen Armut zu verlängern und die Plattform und das Monitoring bis mind. 2030 mit ausreichenden Mitteln zu finanzieren. Zudem soll der Bundesrat, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut verabschieden und zur Umsetzung ausreichende Mittel bereitstellen. Der Ständerat wies die Motion 23.4454 von Ständerat Simon Stocker (SP/SH) am 14. März 2024 an die zuständige Kommission zur Vorberatung zurück. Der Nationalrat hingegen nahm die gleichlautende Motion 23.4450 von Nationalrätin Estelle Revaz (SP/GE) mit 117 zu 59 Stimmen bei 7 Enthaltungen an.

Position SGV: Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband unterstützen die geplante Verlängerung des Armutsprogramms. Mit dem Nationalen Programm gegen Armut hat sich der Bund ab 2014 erstmals explizit im Bereich Armutsprävention und -bekämpfung engagiert. Dieses wirksame Engagement hat er mit der Nationalen Plattform von 2019 bis 2024 weitergeführt. Zusätzlich hat das Parlament den Bundesrat 2020 beauftragt, ein Armutsmonitoring zu implementieren und alle fünf Jahre einen Armutsbericht vorzulegen. Ein erster Bericht dazu wird Ende 2025 erwartet. 

Die Städte und Gemeinden sind seit den Anfängen wichtige Partner bei der Erarbeitung und Umsetzung des Nationalen Programms resp. der Nationalen Plattform gegen Armut. Damit Armut wirksam bekämpft werden kann, muss das System der sozialen Sicherheit gut aufeinander abgestimmt sein, dafür braucht es alle Staatsebenen. Die nationale Plattform gegen Armut zeigt, dass der Bund mit einem bescheidenen Mitteleinsatz einen wirksamen und zentralen Beitrag leisten kann zur übergeordneten Vernetzung der Akteure und zur Bereitstellung von anwendungsorientiertem Grundlagenwissen. Die Plattform ist das gemeinsame Commitment der Akteure aller Staatsebenen und Organisationen der Zivilgesellschaft, um Massnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung voranzubringen und die Armut nachhaltig zu reduzieren. Auch das Parlament hat die wichtige Rolle des Bundes anerkannt und ihn mit dem Armutsmonitoring beauftragt.

Mit der Weiterführung der Plattform kann diese auch künftig eine wichtige Austausch- und Koordinationsfunktion auf nationaler Ebene wahrnehmen und gibt dem Armutsmonitoring den nötigen Rahmen. Dadurch wird die Legitimation und Wirkung von beidem gestärkt. Die von der Motion geforderte Strategie würde als drittes Element das Ganze komplettieren und zusätzlich stärken.

Neben dem vielfältigen Engagement der Städte und Gemeinden in der Prävention und Bekämpfung von Armut, werden der Städteverband und der Gemeindeverband die Aktivitäten auf Bundesebene tatkräftig unterstützen. Beide Verbände stellen personelle Ressourcen zur Verfügung, um sowohl bei der Plattform gegen Armut als auch beim Armutsmonitoring mitzuarbeiten. Darüber hinaus tragen sie zur Wirkung des Programms bei, indem sie ihre Rolle in der Kommunikation von Grundlagen, praxisorientierten Leitfäden und Initiativen gegenüber den Akteuren auf der kommunalen Ebene aktiv wahrnehmen.

Nationaler Adressdienst: Nationalrat schickt Vorlage zur Überarbeitung zurück

Der Nationalrat will vorläufig keinen nationalen Adressdienst und hat die Vorlage am 29. Februar zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen (23.039). Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 116 zu 71 Stimmen ohne Enthaltungen - gegen den Willen der Ratslinken, der GLP und der EVP. 

Der Ständerat hatte die Vorlage in der Wintersession mit grosser Mehrheit angenommen. Mit der neuen Datenbank sollen Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Dritte mit gesetzlichem Auftrag die Wohnadressen der Bevölkerung in der ganzen Schweiz abfragen können. Bislang sind solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, weshalb Interesse besteht, diese Informationen zentral zu bündeln. Nutzer sind ausschliesslich Verwaltungen und beauftragte Dritte – der Zugriff und die Nutzung ist für Private ausgeschlossen. Die Kantone waren dafür, den Nationalrat hingegen überzeugte die Vorlage nicht. Er beauftragte den Bundesrat, alternative Modell zu prüfen und, falls das nicht möglich ist, den Vorschlag für eine Verfassungsgrundlage zu unterbreiten und den konkreten Nutzen für Einzelpersonen aufzuzeigen. Die Vorlage ist nun am 30. April 2024 in der staatspolitischen Kommission des Ständerats traktandiert.

Position SGV: Der SGV unterstützt das Vorhaben insgesamt als wichtigen Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung, hat aber im Rahmen der Anhörung vor der staatspolitischen Kommission des Ständerats im Oktober 2023 verschiedene Bedenken adressiert (Mehraufwand, Gebührenpflicht, Haftungsfrage) und konkrete Anträge eingebracht (siehe Factsheet). 

Der Aufbau eines nationalen Adressdienstes hat zum Zweck, den Behörden und gesetzlich beauftragten Dritten das Abfragen der gemeldeten Adressdaten der Wohnbevölkerung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu erleichtern. Der Aufwand für die Adress- und Wohnsitzrecherche könnte reduziert, der schweizweite Abgleich von Adressdaten vereinfacht und die Geschäftsprozesse der öffentlichen Hand effizienter wahrgenommen werden. Dies auch im Sinne einer Dienstleistung zH der Bevölkerung. Der NAD ist kein Register, sondern ein Dienst, der die Daten der Einwohnerdienste unverändert wiedergibt. Datenherrschaft, Datenbearbeitungen und Datenkorrekturen verbleiben wie bisher bei den Einwohner¬diensten der Gemeinden und Kantone.

Parlament erlaubt wieder mehr Zweitwohnungen

Das Parlament will die Beschränkungen des Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Wohngebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative (2012) gebaut worden sind, sollen bei einem Abbruch und Wiederaufbau neu erweitert und als Ferienwohnung vermietet werden dürfen. Der Nationalrat hiess die Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Pa. Iv. Candinas 20.456) bereits im September 2023 gut. 

In der Frühjahrssession stimmte ihr auch der Ständerat zu, trotz Vorbehalten von links bis rechts. Neu erstellte, zusätzliche Ferienwohnungen würden den Volksentscheid missachten und die Wohnungsnot in Tourismusregionen zusätzlich verstärken. Auch Bundesrat Rösti betonte, dass die lokale Bevölkerung von zusätzlichen Zweiwohnungen nicht profitieren würde. Der Ständerat hielt dennoch an seinem Entscheid fest: Die Vorschriften zum Bau von neuen Zweitwohnungen sollen gelockert und damit Anreize für Investitionen geschaffen werden. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage mit 121 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen (Nationalrat) und mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen Ständerat) angenommen.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Auch Gemeinden in Berggebieten müssen sich baulich weiterentwickeln können. Mit der Pa. Iv. Candinas 20.456 sollen Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungen altrechtliche Wohnhäuser leichter umbauen und neu nutzen können, was aus Sicht des SGV zu unterstützen ist.

Parlament will Tempo 50 auf Hauptstrassen innerorts gesetzlich verankern

Mit der Motion 21.4516 von Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU) soll das Strassenverkehrsgesetz dahingehend angepasst werden, dass auf allen verkehrsorientierten Strassen Tempo 50 gilt. Nach dem Nationalrat (Herbstsession) hat sich am 6. März 2024 auch der Ständerat mit deutlichem Mehr für das Anliegen ausgesprochen und die Motion mit 25 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen überwiesen.

Position SGV: Der SGV lehnte die Motion aus den folgenden Gründen ab: Mit dem Entscheid des Parlaments, auf wichtigen Strassen innerorts Tempo 50 gesetzlich zu verankern, werden die vom Bundesrat im Rahmen der Teilrevision zur Signalisationsverordnung (SSV) von 2022 beschlossenen Erleichterungen für die Gemeinden zur Anordnung von Tempo-30-Zonen wieder rückgängig gemacht. Die Annahme der Motion widerspricht der föderalen Kompetenzverteilung in der Schweiz und schränkt die Gemeindeautonomie bzw. die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden und Städte stark ein. Für die kommunalen Behörden dürfte der administrative Aufwand durch den Parlamentsentscheid wieder deutlich zunehmen. 

Hinzu kommt der vom Parlament ebenfalls angenommene Antrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes. Dieser will im Gesetz festschreiben, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen untersagt sein soll. Dies ist ein weiterer unnötiger Eingriff in die Gemeindeautonomie und aus kommunaler Sicht nicht akzeptabel.

Revision Umweltschutzgesetz: Differenzen beim Thema Lärmschutz

Das Parlament war sich in der Frühjahrssession bei der Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) noch nicht einig. Die bundesrätliche Vorlage sieht eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung vor und will die Sanierung von belasteten Standorten, etwa Kinderspielplätze, befördern. Der Ständerat will das Bauen in lärmbelasteten Gebieten lockern und gewichtet die bauliche Entwicklung und die raumplanerischen Ziele stärker. Damit sollen die Planungssicherheit erhöht und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Beim Thema Sanierung von belasteten Standorten votierte der Ständerat dafür, dass die Sanierung nicht die Eigentümer, also die Gemeinden, sondern grundsätzlich die Verursacher des Problems zahlen müssen. Auch sprach er sich dagegen aus, dass die Kantone die Sanierung von privaten Plätzen finanziell unterstützen können. Stattdessen sollen Sanierungsvorhaben wie die Sanierungspflicht für Kinderspielplätze von den Geldern des sogenannten Vasa-Altlasten-Fonds des Bundes profitieren können.

Auch für den Nationalrat war Eintreten auf die bundesrätliche Vorlage unbestritten. Mit dem Ziel, verdichtetes Bauen wegen der Wohnungsknappheit in lärmbelasteten Gebieten zu erleichtern stieg der Nationalrat in die Detailberatung zum Umweltschutzgesetz ein. Anders als der Ständerat will der Nationalrat den Lärmschutz stärker gewichten. Künftig soll eine Baubewilligung erteilt werden können, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Bei den übrigen Räumen muss eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert werden oder ein privat nutzbarer Aussenraum vorhanden sein. 

In der Folgeberatung am 11. März doppelte der Nationalrat bei Tempo 30 nach und nahm einen Antrag des Schaffhauser SVP-Nationalrats Thomas Hurter an. Dieser will im Gesetz festschreiben, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden kann (Ziff. I Art. 16 Abs. 3bis des Umweltschutzgesetzes). In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Gesetzesentwurf mit 119 zu 67 Stimmen bei sechs Enthaltungen zu. Das Geschäft geht mit Differenzen zurück in den Ständerat. Die ständerätliche Umweltkommission UREK-S befasst sich bereits am 21./22. März mit den Differenzen zur Vorlage.

Position SGV: Der SGV begrüsst die Haltung der ständerätlichen Kommission, die raumplanerischen Massnahmen bei der Interessenabwägung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu berücksichtigen. Eine Lockerung unter Einhaltung klarer Kriterien für den Lärmschutz ist sinnvoll, damit die Gemeinden bei der räumlichen Entwicklung über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen. 

Der SGV anerkennt die Notwendigkeit zur Sanierung von Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte sowie von öffentlichen Kinderspielplätzen, deren Böden mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind. Wenn der Bundesrat die Sanierung öffentlicher Spielplätze neu einem Obligatorium unterstellen will (Art. 32c), so ist richtigerweise auch seitens Bund die Finanzierung dafür sicherzustellen. Der Bundesrat sieht zur Entlastung der sonst kostentragungspflichtigen Kantone und Gemeinden vor, dass der VASA-Altlasten-Fonds 60 Prozent der Kosten bei diesen öffentlichen Flächen übernimmt.

Der SGV unterstützt die Position des Ständerats, wonach nicht die Inhaber der Spielplätze, also etwa die Gemeinden, sondern grundsätzlich die Verursacher des Problems für die Kosten der Sanierungen aufkommen müssen (Verursacherprinzip > Art. 32d Abs. 6 streichen). Die Finanzierung der vom Bund geplanten Pflicht zur Sanierung von öffentlichen Spielplätzen ist richtigerweise durch den VASA-Fonds sicherzustellen. Dies umso mehr, als dass in vielen Fällen die Verursacher des Problems nicht identifiziert werden können und dann die Gemeinden gezwungen sind, die Kosten zu übernehmen. 

Weiter spricht sich der SGV analog zum Ständerat bei den privaten Kinderspielplätzen gegen eine neue Bundeskompetenz aus: Die Kantone haben heute bereits die Kompetenz, die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen finanziell zu unterstützen (Art. 32c Abs. 1bis streichen). Insgesamt ist es aus kommunaler Sicht wichtig, dass die Städte und Gemeinden bei Sanierungsvorhaben über den notwendigen Handlungsspielraum (wenig Vorschriften) verfügen und einen einfachen Zugang zu den Bundesmitteln (Vasa-Fonds) erhalten.

Weiter spricht sich der SGV dafür aus, dass auch die Sanierung von Böden, die durch den Betrieb von Kehrichtverbrennungsanlagen kontaminiert wurden, über den VASA-Fonds des Bundes unterstützt werden kann. Die Gleichbehandlung solcher dioxinverseuchten Böden mit Deponien ist im öffentlichen Interesse, weshalb der SGV eine Beteiligung des Bundes für sinnvoll hält.

Schutzstatus S. Ständerat für erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt

Die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (23.3968) beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S erleichtert wird: die geltende Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen für Personen mit Schutzstatus S soll in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Nach dem Nationalrat (Wintersession) hat auch der Ständerat die Motion am 13. März mit 29 zu 15 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen und damit an den Bundesrat überwiesen.

Position SGV: Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments, die geltende Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht umzuwandeln und damit den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatuts S zu erleichtern. Geflüchteten aus der Ukraine können ohne Wartefrist einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit innerhalb oder ausserhalb ihres Wohnkantons aufnehmen. Sie unterstehen diesbezüglich und auch beim Stellenwechsel jedoch bislang einer Bewilligungspflicht. Mit der Annahme der Motion wird eine analoge Regelung zu derjenigen für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge geschaffen (in Kraft seit 2019), was zu begrüssen ist. Dadurch werden administrative Hürden beseitigt und die Integration in den Arbeitsmarkt weiter gefördert.

Eintritt in Alters- und Pflegeheime: Parlament will Klärung bei Wohnsitzfrage

Die Motion 23.4344 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) fordert, dass die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden, dass Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, ihren Wohnsitz behalten dürfen. Der Nationalrat ist der Mehrheit der Kommission gefolgt und hat die Motion am 14. März 2024 mit 117 zu 58 Stimmen angenommen. Als nächstes befasst sich der Ständerat mit dem Geschäft.

Position SGV: Mit der Motion 23.4344 wird eine Frage aufgegriffen, welche die Gemeinden in vielen konkreten Fällen direkt betrifft und zurzeit einige offene rechtliche Fragen für die Betroffenen und für die Gemeinden und Städte hinterlässt. Diese Rechtsunsicherheit bewirkt im Vollzug grosse Unterschiede unter Gemeinden aus verschiedenen Kantonen. Auch ist eine klare rechtliche Abgrenzung bezüglich freiwilligem und nicht freiwilligem Eintritt (zB durch ärztliche Überweisung) einer Person in ein Alters- oder Pflegeheim als subjektives Kriterium nicht immer klar abgrenzbar. 

Die vom Bundesgericht herbeigeführte Änderung, wonach eine Person bei freiwilligem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim den Wohnsitz behält, hat die Rechtsunsicherheit zusätzlich befördert. Aus Sicht des SGV besteht hier ein ausgewiesener rechtlicher Handlungsbedarf. Die Diskussion darüber ist im Parlament zu führen, weshalb der SGV empfiehlt, die Motion 23.4344 zu unterstützen.

Neuer Anlauf für die E-ID im Nationalrat

Der Nationalrat beugte sich am 14. März 2024 als Erstrat über die neue Vorlage zur Schaffung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) in der Schweiz (23.073). Dies drei Jahre, nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung eine solche Vorlage an der Urne klar ablehnte. Der überarbeitete Entwurf sieht nun eine staatliche Lösung vor, die neue E-ID soll ab 2026 angeboten werden. 

Die vom Bund herausgegebene E-ID soll den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein. Sie soll im Internet wie auch im Alltag zum Einsatz kommen, etwa bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder beim Altersnachweis für den Kauf von Alkohol in Läden. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, sollen weiterhin analog angeboten werden. Bei der Vorstellung der neuen Vorlage im November führte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider aus, man habe den Sicherheitsbedenken Rechnung getragen. So haben Private in der neuen Vorlage keine Rolle mehr. Der Bund werde für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. 

Die vorberatende Kommission des Nationalrats stimmte dem Gesetzesentwurf im Februar klar zu, beantragte dem Nationalrat jedoch einige Änderungen, um den Schutz von Personendaten weiter zu erhöhen und die Rolle des Bundes hervorzuheben. Der Nationalrat stimmte der neuen Gesetzesvorlage für eine E-ID am 14. März 2024 mit 175 zu 12 Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

Position SGV: Der SGV hat sich seit Beginn der politischen Debatte für die Schaffung einer elektronischen Identifikation (E-ID) eingesetzt – sie stärkt und befördert die digitale Verwaltung. In diesem Sinne begrüsst der SGV den nun vorliegenden Entwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes. Die Gesetzesvorlage genügt hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen und gewährleistet gleichzeitig einen einfachen Zugang zum elektronischen Identitätsnachweis. Für eine optimale Umsetzung ist es nun aber wichtig, dass die kantonalen und kommunalen Behörden in die weiteren Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die operative Einführung einer E-ID von Anfang an einbezogen werden. 

Dafür sollen unter anderen die bestehenden Gremien etwa der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) genutzt werden. Zudem soll die Realisierung der E-ID nun umgehend angegangen werden, wenn immer möglich parallel zur politischen Diskussion in den eidg. Räten. Das betrifft insbesondere auch den Prozess bezüglich die bundesrätlichen Umsetzungsverordnungen zum neuen E-ID-Gesetz.

Das Volksverdikt von März 2021 war klar und eindeutig: Die Schweizer Bevölkerung will eine staatliche E-ID; die Rolle der Privatwirtschaft ist höchstens mittelbar denkbar. Aus Sicht des SGV ist es deshalb wichtig, dass dieses Grundprinzip bei einer neuen E-ID konsequent umgesetzt wird. Das betrifft vor allem auch die Ausstellung und Herausgabe eines elektronischen Identitätsnachweises. Kritisch betrachtet der SGV zudem die Absicht des Bundesrats, eine E-ID im grossen Umfang gratis abzugeben. Zuerst muss aus Sicht des SGV Klarheit herrschen über Finanzierung, Unterhalt und Betrieb einer schweizweiten E-ID. Erst dann kann beschlossen werden, wie die Preisstruktur ausgestaltet werden kann. Folgekosten insbesondere für die kommunale Ebene sollen möglichst keine entstehen.

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