Postgesetz: Grundversorgung darf nicht am Parlament vorbei abgebaut werden
Mit der Teilrevision des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes will der Bundesrat die Voraussetzungen für Anpassungen an der postalischen Grundversorgung schaffen. Vorgesehen ist dabei ein Mechanismus: Sobald gewisse Schwellenwerte unterschritten werden (z.B. bei Briefen, Paketen oder Bareinzahlungen am Schalter), kann die Post beim Bundesrat eine Anpassung der Mindestversorgung beantragen. Dieser würde daraufhin auf dem Verordnungsweg entscheiden. Die Schwellenwerte sind so definiert, dass sie voraussichtlich Anfang der 2030er-Jahre erreicht werden.
Die Post bzw. der Bundesrat könnten die Grundversorgung folglich massiv abbauen, etwa durch eine Reduktion der Zustellpflicht (3 statt 5 Wochentage für Briefe, 5 statt 6 Wochentage für Zeitungen), durch die Aufhebung der Zustellpflicht an alle ganzjährig bewohnten Häuser (stattdessen nur noch an alle ganzjährig bewohnten Siedlungen), oder durch die Aufhebung der Erreichbarkeitsvorgabe, wonach eine Poststelle oder -agentur zu Fuss oder mit dem ÖV für 90 Prozent der Wohnbevölkerung innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein muss. Ausserdem ermöglicht die Vorlage des Bundesrats eine Einführung von distanzabhängigen Preisen für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften, und Einzelbriefkästen könnten durch zentrale Anlagen ersetzt werden. Auch die heutige Bestimmung, wonach betroffene Gemeinden bei einer geplanten Poststellenschliessung die PostCom anrufen können, wäre nicht mehr anwendbar.
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) lehnt diese Vorlage entschieden ab. Zwar vertritt auch der SGV die Position, dass die Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen können muss. Ein Abbau der Grundversorgung, der vom Bundesrat in Eigenregie verordnet werden kann, ist aber nicht hinnehmbar: Über den Grundversorgungsauftrag der Post soll auch in Zukunft das Parlament befinden können. Weiter fordert der SGV ein Festhalten am Recht der Gemeinden, bei Filialschliessungen die PostCom anrufen zu können, die Streichung der neuen Bestimmung zu den Briefkästen (oder ein zwingendes Mitspracherecht sowie ein Anrufungsrecht der PostCom), ein Absehen von der Reduktion der Zustellpflicht abonnierter Zeitungen und Zeitschriften, sowie den Verzicht auf die Einführung distanzabhängiger Preise für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften.
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