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Sichere Fernmeldeinfrastrukturen: SGV unterstützt Teilrevision des FMG

am 10. September 2026
Lesedauer: ca. 3min

Die Sicherheit der Fernmeldeinfrastrukturen hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen – die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung erhöht die Verwundbarkeit gegenüber hybriden Bedrohungen. Diesem Umstand will der Bund mit einer Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) und dazugehöriger Verordnungen begegnen.

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen im FMG grundsätzlich. Auch für die kommunale Ebene ist die Sicherheit der digitalen Infrastrukturen von zentraler Bedeutung: Sie müssen ihre Dienstleistungen zuhanden der Einwohnerinnen und Einwohner verlässlich zur Verfügung stellen und die Kommunikation im Notfall jederzeit gewährleisten können.

In seiner Stellungnahme hebt der SGV drei Punkte hervor:

  • Breitbandatlas: Der SGV begrüsst ausdrücklich, dass der nationale Breitbandatlas im FMG verankert und die Meldepflichten auf alle Marktakteure ausgeweitet werden sollen. Der Breitbandatlas ist eine zentrale Informationsquelle über den Stand des Ausbaus der Breitbandnetze und bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung der Netze im Rahmen der bundesrätlichen Gigabit-Strategie.

  • Mitbenutzung passiver Infrastrukturen anderer Sektoren, z.B. von Wasser-, Strom- und Gasversorgern: Der SGV steht der Schaffung eines solchen Rechts grundsätzlich positiv gegenüber, sofern dadurch der Netzausbau beschleunigt und Synergien genutzt werden können. Eine solche gemeinsame Nutzung darf jedoch nicht zu zusätzlichen Planungs-, Informations- oder Koordinationspflichten für die Gemeinden führen.

  • Freiheit in der Wahl der Netzarchitektur: Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichts ist es der Swisscom derzeit nicht gestattet, den Ausbau und die Vermarktung ihres neuen Glasfasernetzes, das auf einer Baumarchitektur basiert, weiterzuführen. Dieser Entscheid verteuert und verzögert den Ausbau um mehrere Jahre, was insbesondere ländliche und peripher gelegene Gemeinden betrifft. Die Revision des FMG sollte daher genutzt werden, um diesbezüglich eine Korrektur vorzunehmen. Der SGV schlägt vor, im Gesetz eine Bestimmung aufzunehmen, die es den Netzbetreibern erlaubt, ihre Netze nach unterschiedlichen Netzarchitekturen aufzubauen und zu betreiben.

Zur Stellungnahme

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