Die Digitalisierung in den Schweizer Verwaltungen verläuft eher zögerlich; es gibt viele Doppelspurigkeiten und mangelnde Schnittstellen. Um dem entgegenzuwirken, wurde 2022 die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) geschaffen, welche die digitale Transformation zwischen und innerhalb der drei Staatsebenen koordiniert. Die Evaluation der DVS hat gezeigt, dass noch Verbesserungspotential besteht. Der Bundesrat schlägt dafür zwei Stossrichtungen vor: Einerseits soll die gemeinsame Steuerung und Umsetzung durch die Nutzung des bestehenden institutionellen Rahmens gestärkt werden, was eine Erhöhung der Grundfinanzierung der DVS bedingt. Andererseits soll eine Änderung der Bundesverfassung und die Schaffung einer Bundeskompetenz zur Standardsetzung die Verbindlichkeit in der föderalen Zusammenarbeit erhöhen.
Der SGV begrüsst ausdrücklich die Bemühungen, die föderale Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung zu verstärken und dabei eine für alle drei Staatsebenen verbindliche Standardsetzung zu schaffen. Dies schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle beteiligten Gemeinwesen und dient dazu, effiziente, kostengünstige und für die Bürgerinnen und Bürger attraktive digitale Dienstleistungen hervorzubringen. Gleichzeitig stellt die verbindliche Standardsetzung einen Eingriff in die Gemeindeautonomie dar, deren Wahrung ein zentrales Anliegen des SGV ist. Es ist daher umso wichtiger, dass mit der geplanten neuen Bundeskompetenz eine umfassende Mitwirkung aller Gemeinwesen gewährleistet ist und die Gemeinden dabei als eigenständige Staatsebene behandelt werden. Für die erfolgreiche Umsetzung von Standards wird es entscheidend sein, die Gemeinden zu Beteiligten zu machen.
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