Internationale Inkassohilfe: Bundesrat will Gemeinden entlasten
Die Schweiz leistet seit vielen Jahrzehnten internationale Inkassohilfe – sie unterstützt also Personen, die Unterhaltszahlungen erhalten, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Ausland. Werden die Unterhaltsforderungen nicht bezahlt, müssen die Gemeinden Vorschüsse leisten. Diese können sie vielfach nicht zurückfordern, zumal die finanziellen, praktischen und sprachlichen Hürden für die Geltendmachung im Ausland oft (zu) hoch sind.
Der SGV begrüsst deshalb das Vorhaben des Bundesrats, dem Haager Unterhaltsübereinkommen beizutreten. Damit wären Schweizer Behörden besser in der Lage, grenzüberschreitende Unterhaltsforderungen zu bearbeiten. Vorgesehen ist ein Modell mit kantonalen Fachstellen sowie einer zentralen Bundesbehörde als Schnittstelle zu den ausländischen Inkassobehörden. Diese Bundesbehörde – angesiedelt beim Bundesamt für Justiz – soll die kantonalen Fachstellen zudem auch juristisch beraten. Davon profitieren letztendlich auch die Gemeinden, indem sie finanziell entlastet werden.
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