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Kompetenzabtretung an den Bund: Gemeinden sagen Nein zur Demokratie-Initiative

am 28. April 2026
Lesedauer: ca. 3min

Die im November 2024 zustande gekommene Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht» (Demokratie-Initiative) verlangt, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen vereinheitlicht werden und in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Ausländerinnen und Ausländer sollen sich ordentlich einbürgern lassen können, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Damit würden die bestehenden Anforderungen an die ordentliche Einbürgerung herabgesetzt. Zudem würde dem Bund die abschliessende Kompetenz über das ordentliche Einbürgerungsverfahren erteilt, das heute auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde geregelt ist.

Der Nationalrat wird sich im Rahmen der Sondersession am kommenden 30. April mit dem Geschäft befassen und eine Abstimmungsempfehlung zuhanden Volk und Ständen verabschieden. In einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Nationalrats empfehlen der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) der grossen Kammer ein Nein zur Initiative, da diese erheblich in die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden eingreift. 

Das Schweizer Bürgerrecht beruht heute auf einem bewährten dreistufigen System. Gemäss Art. 37 der Bundesverfassung setzt das Schweizer Bürgerrecht das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht voraus. Diese Ordnung ist eng mit der Geschichte, der Identität und der föderalistischen Organisation der Schweiz verbunden. 

Die Volksinitiative stellt dieses System grundlegend infrage. Aus Sicht des SGV und des SVBK sind die Anliegen der Initiantinnen und Initianten hinsichtlich einer Harmonisierung der Einbürgerungsbedingungen zwar nachvollziehbar, doch schiesst die Initiative weit über dieses Ziel hinaus. Durch die Abschaffung oder Abschwächung wesentlicher Kriterien wie der sozialen Integration und der finanziellen Situation senkt die Initiative die heutigen Anforderungen in übermässiger Weise.

Vor allem würde die geplante Kompetenzübertragung die derzeitige föderalistische Aufteilung in Frage stellen. Bei Annahme der Initiative würde die Kompetenz zur Erteilung des Schweizer Bürgerrechts nicht mehr bei den Gemeinden liegen, obschon diese Ebene die Integrationsleistung einer Person am besten beurteilen kann. Der SGV und der SVBK erachten es daher als unerlässlich, am aktuellen dreistufigen Bürgerrecht und an der heutigen Kompetenzzuteilung der Einbürgerungen festzuhalten.

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