Gemeinsame Förderung BAK-SEM zur Stärkung der kulturellen Teilhabe

am 09. September 2025
Lesedauer: ca. 2min

Das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzen in den Jahren 2025-2028 den Förderschwerpunkt «Unterstützung gemeinsamer Vorhaben von staatlichen Kultur- und Integrationsförderstellen». Dieser soll dazu beitragen, die Förderung der kulturellen Teilhabe von Menschen mit Migrationserfahrung auf allen drei Staatsebenen institutionell zu verankern.

Kultur verbindet Menschen, schafft Austausch und bringt Vielfalt zum Ausdruck. Alle in der Schweiz lebenden Menschen sollen am kulturellen Leben teilhaben und es mitgestalten können. Doch noch gibt es viele Hürden, welche die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Migrationserfahrung erschweren.

In einem gemeinsamen Projekt haben das Staatssekretariat für Migration, das Bundesamt für Kultur, die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) und die Kulturstiftung Pro Helvetia acht Empfehlungen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe in der Schweiz erarbeitet. Diese wurden im Mai 2024 an einer Tagung mit Fachpersonen aus Kultur und Integration diskutiert: Publikationen

Auf Basis dieser Empfehlungen setzen das BAK und das SEM einen gemeinsamen Förderschwerpunkt. Unterstützt werden Vorhaben von kantonalen oder kommunalen Förderstellen aus den Bereichen Kultur und Integration, die zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen.

Interessierte kantonale und kommunale Kultur- und Integrationsförderstellen sind eingeladen, ihre Projektgesuche bis am 28. Februar 2026 einzureichen.

Weitere Informationen zur Eingabe finden Sie auf der Website des BAK: Schwerpunkt Kultur und Integration

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