Klimaschutzverordnung: Verbesserungen sind nötig

am 07. Mai 2024
Lesedauer: ca. 2min

Gemeinsam mit Bund und Kantonen kommt den Gemeinden bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Vorbildfunktion zu. Zahlreiche Gemeinden und Städte haben bereits energetische und KIimaschutzmassnahmen umgesetzt oder sind an der Umsetzung, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) begrüsst deshalb die Absicht des Bundes, in der neuen Klimaschutz-Verordnung (KIV) innovative Technologien und Prozesse zu fördern. Gleichzeitig verweist er aber auch auf bewährte bestehende Instrumente. Der Verband ermutigt den Bundesrat deshalb, die Möglichkeit zur Förderung bereits bestehender Massnahmen zu prüfen.

Ausserdem erachtet es der SGV als problematisch, dass Abwasserreinigungsanlagen (ARA) und Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) in der KIV nicht erwähnt werden. Angesichts deren beträchtlichen Emissionssparpotenzials und der dafür notwendigen hohen Investitionen fordert der SGV, dass die KIV für ARA und KVA eine angemessene Finanzierung vorsieht, damit solche Anlagen ihr Sparpotenzial bestmöglich realisieren können.

Des Weiteren regt der SGV an, die KIV auch hinsichtlich der thermischen Netze zu überarbeiten. Aktuell sieht die Verordnung vor, dass der Bund die Investitionsrisiken auf Gesuch hin absichert – jedoch nur bis zum Jahr 2030 und für maximal sieben Jahre nach Inbetriebnahme eines thermischen Netzes. Angesichts der durchschnittlichen Amortisationsdauer von 30 Jahren fordert der SGV eine Erstreckung der Versicherungsdauer auf 15 Jahre; zudem sollte die Absicherung länger als bis ins Jahr 2030 gewährt werden.

Schliesslich sieht die Klimaschutz-Verordnung vor, dass Bund und Kantone gemeinsam strategische Ziele für die Anpassung an den Klimawandel festlegen. Da sich der Klimawandel aber auch direkt auf die Gemeinden auswirkt, fordert der SGV, dass hier auch die Gemeinden angemessen einbezogen werden.

Hier geht’s zur Stellungnahme (französisch)

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