Ein Projekt des Schweizerischen Gemeindeverbands.
Un projet de l’Association des Communes Suisses.
Un progetto dell’Associazione dei Comuni Svizzeri.

UNICEF Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde»

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Die UNICEF Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» (KFG) hat die systematische Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, auf kommunaler Ebene zum Ziel und fördert die Steigerung der Kinderfreundlichkeit im nächsten Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen.

UNICEF Schweiz und Liechtenstein setzt sich dafür ein, dass die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung, Gleichbehandlung und Mitwirkung in sämtlichen sie betreffenden Bereichen umgesetzt und gelebt werden. UNICEF stellt interessierten Gemeinden mit der Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» ein Instrument zur Verfügung, um Kinder und Jugendliche verstärkt in den Blickwinkel der kommunalen Politik zu rücken. Dadurch werden den Kindern in den Gemeinden, und somit dort, wo sie leben und sich entwickeln, ihre Rechte verstärkt zugestanden.

Das Prozesslabel «Kinderfreundliche Gemeinde» erfordert innerhalb der Gemeinde eine gezielte und strukturierte Auseinandersetzung mit Massnahmen, Angeboten, Strukturen und Entscheiden zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Mithilfe des fachlich gut abgestützten und standardisierten Verfahrens unterstützt UNICEF Gemeinden bei der Schaffung der Grundlagen für eine vernetzte Kinder- und Familienpolitik auf kommunaler Ebene.

Bisher (Stand: Juli 2020) wurden 44 Gemeinden - Kleinstgemeinden bis Grossstädte - mit dem Prozesslabel «Kinderfreundliche Gemeinde» ausgezeichnet.

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Zielgruppe: Schweizer und Liechtensteiner Gemeinden als Adressaten / Kinder und Jugendliche als Begünstigte.

Ziele: Systematische Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes und dadurch Steigerung der Kinderfreundlichkeit im direkten Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen.

Zeitliche Dimension: Vierjähriger Zyklus der sich auf unbestimmte Zeit wiederholt.

Standortbestimmung: 2000.– Franken; Zertifizierung: abhängig von Gemeindegrösse (bis 10 000 Einwohner/-innen: 10 000.– Franken; 10 000 – 40 0000 Einwohner/-innen: 15 000.– Franken; über 40 000 Einwohner/-innen: 20 000.– Franken); Re-Zertifizierung: 5500.– Franken unabhängig von Gemeindegrösse. Dazu kommen Personal- und Sachkosten, die abhängig von den getroffenen Massnahmen sind und stark variieren können.
Die Prozesskosten werden vollumfänglich von den Gemeinden* getragen (* finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch einzelne Kantone sowie den Förderfonds ALDI SUISSE und Gemeindefonds Stiftung Mercator Schweiz).

Die personellen Ressourcen sind abhängig von den getroffenen Massnahmen und können stark variieren. Es empfiehlt sich, von Anfang an eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe für die Begleitung und Umsetzung der Initiative einzusetzen, da die Kinder- und Jugendpolitik eine Querschnittsaufgabe ist, die durchgängig behandelt werden muss.

Bei der Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» handelt es sich um eine internationale Initiative von UNICEF, die in über 40 Ländern weltweit und in der Schweiz seit 2006 umgesetzt wird.

Die Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» wurde erstmals 1996 an der UN-Weltsiedlungskonferenz «Habitat II» als Antwort auf eine Resolution der Vereinten Nationen vorgestellt, welche verlangt, aus Gemeinden und Städten lebbare Orte für alle zu machen. An der Konferenz wurden Gemeinden und Städte weltweit aufgefordert, das Kindeswohl vermehrt in den Blickpunkt der kommunalen Politik zu rücken. Die Initiative erklärt das Wohl des Kindes als bestimmenden Faktor für eine gesunde Gesellschaft. Sie definiert Kriterien für eine kinderfreundliche Gesellschaft mit einer ausgeprägten Verantwortung für die Anliegen ihrer Kinder und Jugendlichen.

Kommunale Herausforderungen sind:

♦Kinderfreundlichkeit als Querschnittsaufgabe der gesamten Gemeindeverwaltung

♦Mangelnde Erfahrung mit Partizipationsprozessen von Kindern und Jugendlichen

♦Kontinuierlich verändernde Lebensumwelt und Lebenskonditionen

♦Wandel von Bedürfnissen, Ansprüchen, Verhaltensmustern etc. von Kindern und Jugendlichen

Stolpersteine können sein:

♦Kein klares politisches Bekenntnis/ fehlender verbindlicher Gemeinderatsbeschluss

♦Fehlende klare Zuständigkeiten

♦Finanzielle Hürden

Die Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» basiert auf einem standardisierten und fachlich gut abgestützten Verfahren, welches Gemeinden und Städte dabei unterstützt, ihrer Pflicht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nachzukommen. Das Ziel ist es, die Kinderfreundlichkeit auf kommunaler Ebene dauerhaft zu steigern. Bisher (Stand: Juli 2020) wurden 44 Gemeinden mit dem Prozesslabel «Kinderfreundliche Gemeinde» ausgezeichnet. Die Initiative stellt den Einbezug der Kinder und Jugendlichen sicher und fördert die Vernetzung der verschiedenen Anspruchsgruppen innerhalb einer Gemeinde. Bisher wurden mit der Initiative ca. 10 Prozent aller Kinder und Jugendlichen der Schweiz erreicht: direkt in Form von Partizipationsworkshops und indirekt durch Massnahmen zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Das Miteinbeziehen der Kinder und Jugendlichen steigert deren Identifikation mit dem Ort und führt letztendlich zur Integration.

Die Initiative besteht aus vier verbindlichen und aufeinander aufbauenden Prozessschritten:

  1. Standortbestimmung
  2. Workshops mit Kindern und Jugendlichen
  3. Erarbeitung und Verabschiedung Aktionsplan mit konkreten Massnahmen zur Steigerung der Kinderfreundlichkeit in der Gemeinde
  4. Externe Evaluation

Danach entscheidet die Kommission «Kinderfreundliche Gemeinde» in vier Sitzungen jährlich über die Vergabe des Labels.

Kinder und Jugendliche
Erhöhung der lokalen Wertschöpfung
Auf unbestimmte Zeit
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Tel.: 031 380 70 00
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