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SGV lehnt Verschärfung der Lex Koller ab

am 30. Juni 2026
Lesedauer: ca. 2min

Der Bundesrat möchte das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – auch bekannt als «Lex Koller» – revidieren. Damit soll zum Einen eine Begleitmassnahme zur abgelehnten Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» im Bereich des Wohnungswesens realisiert werden. So sollen verschiedene Rechtsgeschäfte wie beispielsweise der Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten oder der Erwerb von Betriebsstätte-Grundstücken, die als blosse Kapitalanlage dienen und nicht selbst betrieben werden, wieder der Bewilligungspflicht unterstellt werden.

Zum Anderen erfüllt der Bundesrat durch die Revision der Lex Koller auch die Motion 22.4413 Schmid, indem Personalwohnungen von Hotels als Bestandteil der Betriebsstätte definiert werden. Damit können die Kantone für den Erwerb von Personalwohnungen eine Ausnahme von der Bewilligungspflicht vorsehen.

Der SGV steht dem ersten Punkt – der Verschärfung der Lex Koller beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – ablehnend gegenüber. Eine Regulierungsfolgeabschätzung kommt zum klaren Schluss, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht geeignet sind, die Probleme im Wohnungsmarkt massgeblich zu lindern. Im Gegenteil besteht sogar die Gefahr, dass die Probleme noch verschärft würden.

Indes unterstützt der SGV die Umsetzung der Motion Schmid. In Tourismusgemeinden sind Wohnungen (auch) für Angestellte im Tourismussektor knapp – die heutige Einschränkung des Erwerbs von Personalwohnungen durch Personen im Ausland vergrössert dieses Problem noch. Wichtig ist, dass den Kantonen und Gemeinden bei der Umsetzung ein ausreichender Handlungsspielraum zugestanden wird. Quantitative Einschränkungen hinsichtlich Fläche und Anzahl der Wohneinheiten etwa lehnt der SGV ab.

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