ISOS: Gemeinden sollen mehr Handlungsspielraum erhalten
Der Bund möchte die Anwendung des ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) vereinfachen. Planungs- und Bauvorhaben in Gemeinden sollen beschleunigt und vereinfacht werden, ohne dabei den Ortsbildschutz in übermässiger Weise einzuschränken. Eingeschränkt werden soll insbesondere die Direktanwendung des ISOS – also Fälle, in denen Bundesaufgaben wie z.B. Grundwasser betroffen sind. Neu soll die Direktanwendung nur noch bei Vorhaben, die eine unmittelbare Auswirkung auf das Ortsbild haben, zur Anwendung kommen.
Diese Massnahmen, die an einem Runden Tisch des Bundesamts für Kultur und unter Mitwirkung des Schweizerischen Gemeindeverbands ausgearbeitet wurden, werden vom SGV ausdrücklich begrüsst. Das ISOS ist ein wertvolles Instrument zur Erhaltung der baukulturellen Identität, schränkt in der Praxis aber zunehmend den Handlungsspielraum vieler Gemeinden ein, wirkt kostentreibend und sorgt – etwa bei dringend notwendigen Wohnbauprojekten – für Verzögerungen. Wichtig ist nun eine rasche Umsetzung der Massnahmen, v.a. die Einschränkung der Direktanwendung des ISOS sowie die erleichterte Installation von Solaranlagen auf Neubauten. Zudem würde es der SGV begrüssen, wenn der Bund die Gemeinden mit praxisnahen Vollzugshilfen unterstützt.
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