Bund, Kantone, Gemeinden und Städte wollen den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus weiterführen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 über die neuen Massnahmen des zweiten NAP für die Jahre 2023-2027 informiert.
Der NAP wurde unter der Leitung des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet. Er enthält vier Wirkungsfelder und insgesamt elf Massnahmen und deckt alle Formen des Gewaltextremismus ab. Besondere Schwerpunkte werden auf die Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen sowie auf den kritischen Umgang mit dem Internet und sozialen Medien gelegt.
An seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat ebenfalls den dritten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel für die Jahre 2023 bis 2027 gutgeheissen. Der Plan umfasst 44 Aktionen zu sieben strategischen Zielen.
Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst die Erarbeitung der beiden neuen NAP und unterstützt die inhaltliche Stossrichtung der neuen strategischen Dokumente.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung SVS
Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus 2023-2027
Mitteilung fedpol
Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023–2027